Die Abnahme ist für Bauherren einer der wichtigsten Termine im Fassadenbau. Dieser Leitfaden zeigt, welche Mängel an vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) häufig vorkommen, wie Sie diese erkennen und wie sie so dokumentiert werden, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Er richtet sich an Bauherren, Investoren und Projektverantwortliche.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Abnahme gehen unter anderem Gefahr und Beweislast für Mängel weitgehend auf den Auftraggeber über, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.
- Bekannte Mängel müssen bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten werden.
- Viele Mängel einer VHF liegen in verdeckten Schichten und sind bei der Abnahme nicht mehr sichtbar.
- Eine gute Mängeldokumentation enthält Ort, Beschreibung, Foto, Bezug zur Anforderung und eine Frist.
- Rechtliche Fragen im Einzelfall sollten mit einem Fachanwalt geklärt werden.
Warum ist die Abnahme der Fassade so wichtig?
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Bei Verträgen nach VOB/B ist sie in § 12 geregelt, beim BGB-Werkvertrag in § 640 BGB. Sie hat weitreichende Folgen:
- Die Vergütung wird in der Regel fällig.
- Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen.
- Für Mängel, die nach der Abnahme behauptet werden, muss grundsätzlich der Auftraggeber nachweisen, dass sie vorliegen.
- Kennt der Auftraggeber einen Mangel und nimmt er die Leistung dennoch ohne Vorbehalt ab, kann er bestimmte Mängelrechte verlieren.
Wie lange Mängelansprüche verjähren, hängt vom Vertrag ab. Bei Bauwerken sieht die VOB/B ohne abweichende Vereinbarung vier Jahre vor, das BGB fünf Jahre. Maßgeblich ist stets der konkrete Vertrag.
Bei Verträgen nach VOB/B kann jede Partei eine förmliche Abnahme verlangen. Für Fassaden ist eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Begehung und schriftlichem Protokoll in aller Regel zu empfehlen.
Welche Mängel treten an VHF-Fassaden häufig auf?
Sichtbare Mängel an der Bekleidung
- Ungleichmäßiges Fugenbild: unterschiedliche Fugenbreiten, versetzte Fugen, nicht fluchtende Plattenkanten
- Unebenheiten: Platten stehen vor oder zurück, die Fläche wirkt wellig
- Beschädigungen: Kantenabplatzungen, Risse, Kratzer, Dellen in Metallbekleidungen
- Farb- und Oberflächenabweichungen: sichtbare Unterschiede zwischen Chargen oder zur freigegebenen Bemusterung
- Befestigungsmittel: fehlende, schief gesetzte oder beschädigte Niete und Schrauben bei sichtbarer Befestigung
- Verschmutzungen und Reste: Bohrstaub, Mörtelspritzer, nicht entfernte Schutzfolie
Mängel an Anschlüssen
- Fensteranschlüsse mit unklarer Wasserführung oder fehlenden Lüftungsquerschnitten an Sturz und Brüstung
- Attikaabdeckungen mit zu geringem Gefälle oder Überstand
- Sockelbereiche ohne ausreichenden Abstand zum Gelände oder ohne Zuluftöffnung
- Durchdringungen, die nicht oder nur provisorisch abgedichtet sind
- Fehlende oder falsch ausgebildete Dehnfugen
Verdeckte Mängel
Die größten Risiken liegen in Bauteilen, die bei der Abnahme nicht mehr sichtbar sind:
- Verankerung: falsche Dübel, zu geringe Setztiefe, nicht eingehaltene Randabstände
- Unterkonstruktion: fehlende Gleitpunkte, nicht ausgebildete Profilstöße, zu große Wandhalterabstände
- Dämmung: offene Fugen, fehlende Dämmplatten, unzureichend befestigte Dämmung, die in die Hinterlüftungsebene ragt
- Hinterlüftung: eingeengter oder unterbrochener Luftspalt, verschlossene Zu- oder Abluftöffnungen
- Brandschutz: fehlende oder lückenhaft eingebaute Brandsperren, nicht zugelassene Baustoffe
Solche Mängel lassen sich bei der Abnahme bestenfalls durch Stichproben an geöffneten Stellen oder anhand der Dokumentation aus der Bauphase beurteilen. Hier zeigt sich der Wert einer baubegleitenden Kontrolle: Was während der Ausführung geprüft und fotografiert wurde, muss bei der Abnahme nicht mehr angezweifelt werden.
Wie bereiten Sie die Fassadenabnahme vor?
- Unterlagen zusammenstellen: Vertrag, Leistungsverzeichnis, Ausführungspläne, Bemusterungsprotokolle, Nachweise und Protokolle der Bauüberwachung.
- Vorbegehung durchführen: Die Fassade vorab systematisch abgehen, idealerweise mit Hubarbeitsbühne oder vor dem Gerüstabbau.
- Mängelliste vorbereiten: Bereits bekannte Mängel und offene Restleistungen auflisten, damit nichts vergessen wird.
- Teilnehmer festlegen: Auftraggeber, Auftragnehmer und gegebenenfalls Planer und Fachleute für die Qualitätssicherung.
- Zugänglichkeit sicherstellen: Ist das Gerüst bereits abgebaut, sind hochliegende Bereiche kaum noch zu prüfen. Der Zeitpunkt der Abnahme sollte das berücksichtigen.
Wie werden Mängel richtig dokumentiert?
Eine Mängelanzeige muss den Mangel so beschreiben, dass der Auftragnehmer ihn finden und beheben kann. Die Ursache muss der Auftraggeber in der Regel nicht benennen – es genügt, das sichtbare Erscheinungsbild zu beschreiben. Bewährt hat sich folgende Struktur:
- Laufende Nummer zur eindeutigen Zuordnung
- Ort: Ansicht, Achse, Geschoss, gegebenenfalls Plattennummer
- Beschreibung: was zu sehen ist, möglichst sachlich und konkret
- Foto: mit Übersicht und Detail, bei Bedarf mit Maßstab
- Bezug: Anforderung aus Vertrag, Planung, Bemusterung oder Regelwerk
- Zuständigkeit: welches Unternehmen betroffen ist
- Frist: angemessene Frist zur Beseitigung
- Status: offen, in Bearbeitung, erledigt, nachgeprüft
Bei der Beschreibung lohnt sich Zurückhaltung mit Wertungen. Formulierungen wie „Platte in Achse C, 3. OG, steht ca. 4 mm gegenüber der Nachbarplatte vor“ sind nachvollziehbarer als „Fassade uneben“. Messwerte, etwa mit Richtlatte oder Fugenlehre ermittelt, erhöhen die Belastbarkeit. Bei Farb- und Oberflächenabweichungen sollte die Beurteilung unter vergleichbaren Lichtverhältnissen und aus üblichem Betrachtungsabstand erfolgen.
Alle bekannten Mängel sollten im Abnahmeprotokoll ausdrücklich als vorbehalten gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für eine vereinbarte Vertragsstrafe, die ebenfalls bei der Abnahme vorbehalten werden muss.
Was gilt für Mängel, die nach der Abnahme auftreten?
Auch nach der Abnahme können Mängel auftreten, etwa wenn sich Befestigungen lösen, Feuchteschäden entstehen oder Bekleidungselemente sich verformen. Solche Mängel sollten dem Auftragnehmer innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich angezeigt werden, mit derselben Sorgfalt in der Dokumentation. Hilfreich ist es, vor Ablauf der Frist eine Begehung durchzuführen, um mögliche Mängel rechtzeitig zu erfassen.
Fazit
Eine sorgfältig vorbereitete Abnahme schützt Bauherren vor dem Verlust von Mängelrechten und schafft Klarheit über offene Punkte. Bei VHF-Fassaden reicht ein Blick auf die Oberfläche jedoch nicht aus. Die entscheidenden Schichten sind verdeckt – ihre Qualität lässt sich am besten durch eine Kontrolle während der Bauphase belegen.
Die BaBau QS GmbH begleitet Bauherren bei der Bauüberwachung und Abnahme von VHF- und Industriefassaden. Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Abnahme, der Mängelerfassung und der Nachverfolgung bis zur Beseitigung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall empfehlen wir die Abstimmung mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
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